Bauherrenvertretung

Wir als Bauherrenvertretung arbeiten nach den Grundsätzen eines Treuhänders. Das bedeutet, dass wir alleine die Interessen der Bauherrschaft vertreten. Die Tätigkeit reicht dabei von der Analyse über die Führungs- und Ausführungstätigkeit bis hin zu korrigierenden Eingriffen in den Projektablauf von Neu- und Umbauten.

 

Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen:

 

  • Marktanalyse, Prüfung der Vermietungs- oder Verkaufsmöglichkeiten
  • Bestimmung von Wohnungstypen
  • Auftrag an Architekt, Prüfung der Vorprojekte, Kontrolle der Grundrisse und vermiet- oder verkaufbaren Flächen
  • Organisation von Projektsteuerung, Sitzungen, regelmäßige Besuche der Baustellen, Erstvermietung oder Verkauf, Abnahme der Neubauten und Überwachung der Garantiearbeiten
  • Prüfung der vom Architekten visierten Rechnungen und Zahlungsanweisungen, Führen eines Baukontos und Zahlungsplanes, laufende Rechnungskontrolle, Kontrolle allfälliger Garantierückbehalte
  • Verantwortung für den Abschluss der Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung
  • Durchsetzen der Interessen der Bauherrschaft in allen Planungs- und Bauphasen