Bauherrenvertretung
Wir als Bauherrenvertretung arbeiten nach den Grundsätzen eines Treuhänders. Das bedeutet, dass wir alleine die Interessen der Bauherrschaft vertreten. Die Tätigkeit reicht dabei von der Analyse über die Führungs- und Ausführungstätigkeit bis hin zu korrigierenden Eingriffen in den Projektablauf von Neu- und Umbauten.
Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen:
- Marktanalyse, Prüfung der Vermietungs- oder Verkaufsmöglichkeiten
- Bestimmung von Wohnungstypen
- Auftrag an Architekt, Prüfung der Vorprojekte, Kontrolle der Grundrisse und vermiet- oder verkaufbaren Flächen
- Organisation von Projektsteuerung, Sitzungen, regelmäßige Besuche der Baustellen, Erstvermietung oder Verkauf, Abnahme der Neubauten und Überwachung der Garantiearbeiten
- Prüfung der vom Architekten visierten Rechnungen und Zahlungsanweisungen, Führen eines Baukontos und Zahlungsplanes, laufende Rechnungskontrolle, Kontrolle allfälliger Garantierückbehalte
- Verantwortung für den Abschluss der Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung
- Durchsetzen der Interessen der Bauherrschaft in allen Planungs- und Bauphasen